Krebsfrüherkennung

Anfang der 70ger Jahre wurden Krebsfüherkennungsuntersuchungen in Deutschland eingeführt und sind seitdem Leistungen der Krankenkassen.

Beim rechtzeitigen Erkennen können bösartige Gewebsveränderungen noch geheilt werden.
Folgende Untersuchungen können Sie bei uns einmal jährlich in Anspruch nehmen:

  • ab dem 20. Lebensjahr gynäkologische Untersuchung,
  • Zellabstrich vom Muttermund,
  • Abtasten der Brust ab dem 30. Lebensjahr.

Ab dem 50. Lebensjahr kommen hinzu:

  • immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge,
  • seit Anfang 2006 alle 2 Jahre Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie).
  • Ab dem 55. Lebensjahr kann alle 10 Jahre vorsorglich eine Darmspiegelung (Coloskopie) durchgeführt werden.

Zusätzlich bieten wir folgende Untersuchungen an:

  • Brustultraschall als Diagnostik zur gezielten Brustkrebsvorsorge,
  • vaginaler Ultraschall zur genauen Beurteilung der Organe im Unterbauch,
  • Abstrich vom Gebärmutterhals zum Nachweis von Papilloma-Viren (HPV), die an der Entstehung von Gewebsveränderungen beteiligt sind.

Diese Untersuchungen sind unseres Erachtens sinnvolle Ergänzungen des Vorsorgespektrums. Sie werden aber, wenn sie als Vorsorgeuntersuchungen, d. h. wenn sie nicht zur Abklärung eines Befundes vorgenommen werden, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordung für Ärzte) als sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) privat bezahlt werden.